
Schritt 1: Zuständige Stelle finden
Der Antrag geht an die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks, in dem die Zone liegt. In einigen Bezirken gehört sie zum Ordnungsamt, in anderen zum Straßen- und Grünflächenamt. Die Adressen aller zwölf Stellen stehen auf unseren Bezirksseiten.
Schritt 2: Formlosen Antrag stellen
Erforderlich ist ein formloser Antrag mit Adresse und Hausnummer, Datum, Uhrzeit, gewünschter Länge, Anlass und Ihren Kontaktdaten. Eine Skizze mit Straßenseite und Einfahrten beschleunigt die Bearbeitung. Die Gebühr beträgt mindestens 21 Euro und richtet sich nach Umfang und Dauer.
Schritt 3: Verkehrszeichen besorgen
Die Behörde erteilt die Anordnung, stellt aber keine Verkehrszeichen. Sie brauchen Zeichen 283 oder 286 mit Zusatzzeichen auf Fußplatten, meist von einem Verkehrssicherungsunternehmen. Die Anordnung legt fest, wie und wo die Zeichen stehen müssen.
Schritt 4: Aufstellen und dokumentieren
Mindestens 3 volle Tage vor Gültigkeit aufstellen, mit Fotos, Datum und Uhrzeit dokumentieren und die Kennzeichen der bereits stehenden Fahrzeuge notieren. Ohne diesen Nachweis setzt das Ordnungsamt am Einsatztag nichts um.
Lohnt sich der Eigenantrag?
Sie sparen den Dienstleisteranteil, investieren aber Behördengang, Wartezeit von rund 4 Wochen, Schilderbeschaffung, zwei Fahrten und das Haftungsrisiko bei Fehlern. Unser Komplettpreis ab 59 Euro enthält alles, und die Zone steht in 5 Werktagen.
Quellen: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 45 und § 46; Serviceportal des Landes Berlin, Dienstleistung Haltverbot für Umzüge; eigene Praxis in den zwölf Berliner Bezirken. Stand 23. Oktober 2026.
