Berlin

Halteverbot in Berlin: alle 12 Bezirke, eine Bestellung

In Berlin ordnet die Straßenverkehrsbehörde des jeweiligen Bezirks die Halteverbotszone an. Zwölf Bezirke, zwölf Stellen, zwölf Abläufe. Wir kennen sie alle und reichen täglich ein. Sie bestellen, wir erledigen den Rest, ab 59 Euro.

Halteverbot in Berlin: alle 12 Bezirke, eine Bestellung

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Ihre Bezirksseite

Auf jeder Bezirksseite finden Sie die zuständige Stelle, Besonderheiten des Bezirks und die Ortsteile, in denen wir aufstellen.

Zuständigkeit

Wer in Berlin das Halteverbot anordnet

Der Antrag ist bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirks zu stellen, in dem die Zone aufgestellt wird. In einigen Bezirken gehört sie zum Ordnungsamt, in anderen zum Straßen- und Grünflächenamt. Das Bezirksamt erteilt die Anordnung, stellt aber keine Verkehrszeichen.

BezirkZuständige StelleAnschrift
MitteStraßen- und Grünflächenamt MitteKarl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
Friedrichshain-KreuzbergStraßen- und Grünflächenamt Friedrichshain-KreuzbergYorckstraße 4-11, 10965 Berlin
PankowStraßen- und Grünflächenamt Pankow, StraßenverkehrsbehördeStorkower Straße 97, 10405 Berlin
Charlottenburg-WilmersdorfOrdnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Straßenverkehrsbehördesiehe Bezirksseite
SpandauStraßen- und Grünflächenamt SpandauOtternbuchtstraße 35, 13599 Berlin
Steglitz-ZehlendorfOrdnungsamt Steglitz-Zehlendorf, Straßenverkehrsbehördesiehe Bezirksseite
Tempelhof-SchönebergStraßen- und Grünflächenamt Tempelhof-SchönebergGroßbeerenstraße 2-10, Haus 3, 12107 Berlin
NeuköllnStraßen- und Grünflächenamt Neukölln, StraßenverkehrsbehördeGradestraße 36, 12347 Berlin
Treptow-KöpenickStraßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick, StraßenverkehrsbehördeNeue Krugallee 4, 12435 Berlin
Marzahn-HellersdorfStraßenverkehrsbehörde Marzahn-HellersdorfSchkopauer Ring 2, 12681 Berlin
LichtenbergStraßen- und Grünflächenamt LichtenbergAlt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin
ReinickendorfStraßenverkehrsbehörde ReinickendorfEichborndamm 242, 13437 Berlin

Quelle: Serviceportal des Landes Berlin, Dienstleistung Haltverbot für Umzüge, Stand Oktober 2026. Mindestgebühr 21 Euro, Bearbeitungszeit beim Eigenantrag etwa 4 Wochen.

Rechtssicher statt improvisiert

Warum nur eine amtlich angeordnete Zone zählt

Stühle, Kartons oder Flatterband reservieren keinen Parkplatz. Nur eine Halteverbotszone, die von der Straßenverkehrsbehörde nach § 45 StVO angeordnet und rechtzeitig mit Halteverbotsschildern beschildert wurde, ist für andere verbindlich. Erst dann kann das Ordnungsamt ein falsch geparktes Fahrzeug von der Sperrfläche umsetzen lassen.

  • Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirks, in dem die Zone liegt
  • Zeichen 283 oder 286 mit Zusatzzeichen Datum und Uhrzeit, aufgestellt mindestens 3 volle Tage vor Gültigkeit
  • Aufstellprotokoll mit Negativliste: Fotos, Uhrzeit und Kennzeichen der bereits stehenden Fahrzeuge
  • Restfahrbahn von 3 Metern für Rettungsfahrzeuge, bei engen Straßen beidseitige Anordnung

Das erhalten Sie von uns

  • Anordnung der Straßenverkehrsbehörde als PDF per E-Mail
  • Aufstellprotokoll mit Negativliste (Fotos und Kennzeichen)
  • Halteverbotsschilder nach StVO mit Datum und Uhrzeit
  • Rückbau und Abholung der Schilder nach Ablauf
  • Rechnung per E-Mail, auf Wunsch auf die Firma

Fristen auf einen Blick

  • Standard: Bestellung 5 Werktage vor Gültigkeit
  • Express: Bestellung 3 Werktage vor Gültigkeit
  • Brandenburg: Bestellung 10 Werktage vor Gültigkeit, Potsdam 14 Tage
  • Eigenantrag beim Bezirksamt laut Serviceportal Berlin: etwa 4 Wochen

Halteverbotszone jetzt bestellen

Adresse, Zeitraum und Anlass eintragen. Antrag, Verkehrszeichen, Aufstellung, Protokoll und Abholung übernehmen wir.