
Was eine Negativliste ist
Die Negativliste ist der Kern des Aufstellprotokolls: eine Liste aller Fahrzeuge, die beim Aufstellen der Verkehrszeichen bereits in der künftigen Halteverbotszone standen, mit Kennzeichen und Fahrzeugmarke. Dazu kommen Adresse der Zone, Gültigkeitsdatum und Uhrzeit, der genaue Zeitpunkt der Aufstellung, Name und Unterschrift des Aufstellers sowie Fotos der Beschilderung. Steht beim Aufstellen kein Fahrzeug in der Zone, wird genau das protokolliert.
Warum die Behörde das verlangt
Ein Halteverbotsschild gilt erst nach einer Vorlaufzeit von 3 vollen Tagen gegenüber Fahrzeugen, die vorher dort abgestellt wurden. Ohne Protokoll lässt sich hinterher nicht beweisen, wann die Zeichen standen und welche Fahrzeuge schon vorher dort parkten. Die Straßenverkehrsbehörden schreiben die Dokumentation deshalb in der Anordnung vor, und Ordnungsamt und Polizei verlangen sie, bevor sie ein Fahrzeug umsetzen lassen.
Was Sie damit am Einsatztag machen
Halten Sie Anordnung und Protokoll bereit, ausgedruckt oder auf dem Handy. Steht ein Fremdfahrzeug in Ihrer Zone, rufen Sie das Ordnungsamt des Bezirks oder die Polizei. Die Beamten prüfen anhand der Negativliste, ob das Fahrzeug vor oder nach der Aufstellung geparkt wurde, und veranlassen das Umsetzen. Um den weiteren Ablauf kümmern sich die Beamten, Sie müssen nichts weiter tun. Die Nummern aller zwölf Berliner Ordnungsämter finden Sie auf unserer Seite zu Falschparkern.
Was wir dokumentieren
- Adresse, Länge und Lage der Zone, Gültigkeitsdatum und Uhrzeit
- Datum und Uhrzeit der Aufstellung, Name und Unterschrift des Aufstellers
- Fotos beider Schilder mit Zusatzzeichen und des Straßenabschnitts
- Kennzeichen und Marke aller Fahrzeuge in der Zone, oder der Vermerk „keine Fahrzeuge“
Quellen: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 45 und § 46; Serviceportal des Landes Berlin, Dienstleistung Haltverbot für Umzüge; eigene Praxis in den zwölf Berliner Bezirken. Stand 28. Oktober 2026.
