FAQ

Häufige Fragen zum Halteverbot in Berlin und Brandenburg

Alle Antworten zu Kosten, Fristen, Zuständigkeit, Schildern und Falschparkern an einem Ort. Fehlt eine Frage, schreiben Sie uns, wir ergänzen sie.

FAQ

Antworten von A bis Z

Was ist eine Halteverbotszone?

Ein Abschnitt am Straßenrand, in dem für einen festgelegten Zeitraum nicht gehalten oder geparkt werden darf. Die Straßenverkehrsbehörde ordnet sie nach § 45 StVO an, gekennzeichnet wird sie mit Zeichen 283 oder 286 und Zusatzzeichen für Datum, Uhrzeit und Richtung.

Wer ist in Berlin zuständig?

Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirks, in dem die Zone liegt. Je nach Bezirk gehört sie zum Straßen- und Grünflächenamt oder zum Ordnungsamt. Wir kennen alle zwölf Stellen und reichen dort ein.

Wie lange vorher muss ich bestellen?

Standard 5 Werktage, Express 3 Werktage, Brandenburg 10 Werktage, Potsdam 14 Tage. Die Verkehrszeichen müssen in jedem Fall 3 volle Tage vor Gültigkeit stehen.

Was kostet eine Zone?

Ab 59 Euro für 15 Meter und einen Tag, inklusive Behördengebühr, Aufstellung, Protokoll und Abholung. Alle Aufpreise stehen in der Preisliste.

Eingeschränktes oder absolutes Halteverbot, was bekomme ich?

Für Umzüge, Lieferungen und Container ordnet die Behörde meist Zeichen 286 an, das eingeschränkte Halteverbot: Be- und Entladen ist erlaubt, Parken nicht. Zeichen 283 verbietet auch das Halten und kommt bei Baustellen und Sicherheitsbereichen zum Einsatz. Wir beantragen, was die Behörde für Ihren Anlass vorsieht.

Darf ich die Zone für etwas anderes nutzen als beantragt?

Nein. Die Anordnung gilt für den beantragten Zweck und Zeitraum. Eine Zone für den Umzug ist kein privater Parkplatz.

Wie lang sollte die Zone sein?

15 Meter für einen 7,5-Tonner, 20 bis 25 Meter für größere Lkw oder zwei Fahrzeuge, 30 Meter und mehr für Dreharbeiten und Events. Mehr dazu im Ratgeber.

Was ist das Aufstellprotokoll (Negativliste)?

Nach dem Aufstellen der Schilder erfassen wir alle Fahrzeuge, die zu diesem Zeitpunkt in der Zone stehen, mit Kennzeichen, Marke, Uhrzeit und Fotos. Das Protokoll bekommen Sie am Aufstelltag per E-Mail. Es belegt, dass die Zone rechtzeitig beschildert war, und zeigt Ordnungsamt oder Polizei, welche Fahrzeuge vor und welche nach der Aufstellung geparkt wurden. Mehr dazu im Ratgeber-Artikel zum Aufstellprotokoll.

Was mache ich mit dem Protokoll?

Ausdrucken oder auf dem Handy bereithalten und am Einsatztag bei sich oder im Fahrzeug führen. Steht ein Fremdfahrzeug in der Zone, rufen Sie Polizei oder Ordnungsamt. Die Beamten sehen das Protokoll ein, prüfen, ob das Fahrzeug vor oder nach der Aufstellung geparkt wurde, und kümmern sich um das Umsetzen.

Was passiert mit Fahrzeugen, die vor der Aufstellung schon dort standen?

Wir erfassen die Kennzeichen im Protokoll. Diese Fahrzeuge dürfen umgesetzt werden, die Kosten können aber beim Veranlasser hängen bleiben. Sie wissen mit dem Protokoll vorab, ob ein Dauerparker in der Zone steht.

Bekomme ich eine Rechnung mit Mehrwertsteuer?

Ja, per E-Mail, auf Wunsch auf Ihre Firma. Gewerbliche Kunden können auf Rechnung mit Zahlungsziel bestellen.

Stellen Sie auch Absperrungen auf?

Für Baustellen bieten wir Verkehrssicherung nach Absprache an. Schreiben Sie die Anforderungen ins Formular oder fragen Sie ein Angebot an.

Kann ich die Zone verlängern?

Ja, zum festen Tagespreis von 15 Euro. Melden Sie die Verlängerung möglichst zwei Werktage vor Ablauf.

Was ist, wenn die Behörde ablehnt?

Das kommt selten vor, etwa bei Haltestellen, Feuerwehrzufahrten oder laufenden Baustellen. Dann schlagen wir eine Alternative vor, zum Beispiel eine Zone in der Nähe, oder erstatten den Preis abzüglich der bereits gezahlten Behördengebühr.

Arbeiten Sie auch für Privatkunden?

Ja. Die meisten unserer Zonen sind für private Umzüge und Lieferungen. Die Bestellung ist für Privat- und Geschäftskunden gleich.

Wo sitzen Sie?

In der Stromstraße 37, 10551 Berlin, im Ortsteil Moabit. Von dort erreichen wir jede Adresse in Berlin in unter einer Stunde.

Halteverbotszone jetzt bestellen

Adresse, Zeitraum und Anlass eintragen. Antrag, Verkehrszeichen, Aufstellung, Protokoll und Abholung übernehmen wir.