Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Aufträge zur Beantragung und Einrichtung temporärer Halteverbotszonen durch Halteverbot Berlin, Stromstraße 37, 10551 Berlin. Stand: Oktober 2026.
1. Leistungen
Wir beantragen die verkehrsrechtliche Anordnung einer temporären Halteverbotszone bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, liefern die erforderlichen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen, stellen sie entsprechend der Anordnung und mindestens 3 volle Tage vor Beginn der Gültigkeit auf, dokumentieren die Aufstellung mit Fotos, Uhrzeit und Kennzeichen der dort stehenden Fahrzeuge und holen die Verkehrszeichen nach Ablauf wieder ab. Nicht Gegenstand des Vertrags sind Sondernutzungserlaubnisse für Container, Gerüste oder Kräne, Veranstaltungs- oder Drehgenehmigungen sowie das Umsetzen von Fahrzeugen.
2. Vertragsschluss
Mit Absenden des Bestellformulars geben Sie ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Auftragsbestätigung per E-Mail zustande, spätestens mit Einreichung des Antrags bei der Behörde. Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen, wenn die gewünschte Zone offensichtlich nicht genehmigungsfähig ist oder die Fristen nicht eingehalten werden können.
3. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise unserer Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und inklusive der Gebühr der Straßenverkehrsbehörde für Standardanordnungen. Setzt die Behörde für außergewöhnliche Anordnungen eine höhere Gebühr fest, informieren wir Sie vor Einreichung, Sie können dann kostenfrei vom Auftrag zurücktreten. Die Rechnung wird mit der Anordnung per E-Mail versandt und ist innerhalb von 7 Tagen zahlbar, gewerbliche Kunden mit vereinbartem Zahlungsziel.
4. Mitwirkung des Kunden
Sie sind verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu Adresse, Zeitraum, Länge und Anlass. Stellt sich heraus, dass die Angaben unzutreffend sind, etwa weil die Fläche nicht auf öffentlichem Straßenland liegt oder eine Einfahrt betroffen ist, tragen Sie die dadurch entstehenden Mehrkosten. Die Zone darf nur für den beantragten Zweck und Zeitraum genutzt werden.
5. Fristen und Entscheidung der Behörde
Unsere Fristangaben (5 Werktage Standard, 3 Werktage Express, 10 Werktage Brandenburg) beziehen sich auf den Eingang vollständiger Bestellungen. Über die Anordnung entscheidet allein die Behörde. Verzögert sich die Entscheidung oder wird der Antrag abgelehnt, haben wir das nicht zu vertreten. Bei Ablehnung schlagen wir eine Alternative vor oder erstatten den gezahlten Preis abzüglich der bereits entstandenen Behördengebühr. Bei Express entfällt der Express-Aufpreis, wenn der Termin durch die Behörde nicht gehalten werden kann.
6. Stornierung und Änderung
Bis zur Einreichung des Antrags bei der Behörde können Sie kostenfrei stornieren. Nach Einreichung berechnen wir die entstandene Behördengebühr und eine Bearbeitungspauschale von 25 Euro. Nach Aufstellung der Verkehrszeichen ist der volle Preis fällig. Änderungen von Datum, Uhrzeit oder Länge erfordern eine neue Anordnung und werden wie eine neue Bestellung behandelt.
7. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Für Fahrzeuge, die trotz ordnungsgemäßer Beschilderung in der Zone stehen, und für Entscheidungen von Ordnungsamt oder Polizei übernehmen wir keine Haftung.
8. Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten enthält die Widerrufsbelehrung. Verlangen Sie, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, schulden Sie bei Widerruf den Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen, insbesondere die Behördengebühr. Mit vollständiger Erbringung der Leistung erlischt das Widerrufsrecht.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
