Brandenburg, kreisfreie Stadt
Halteverbot in Brandenburg an der Havel beantragen
Brandenburg an der Havel liegt rund 70 Kilometer westlich von Berlin, Anfahrt über die A2 in etwa einer Stunde. Wir richten Ihre Halteverbotszone in Brandenburg an der Havel ein, mit Antrag bei der zuständigen Stelle, Verkehrszeichen, Aufstellung, Protokoll und Abholung. Ab 99 Euro inklusive Anfahrt, Vorlauf 10 Werktage.
Vor Ort
Was in Brandenburg an der Havel zu beachten ist

Brandenburg an der Havel ist kreisfreie Stadt mit eigener Straßenverkehrsbehörde. In Altstadt und Neustadt sind die Straßen eng und teils Kopfsteinpflaster, Fußplatten müssen hier besonders standsicher stehen.
Wir stellen in allen Ortsteilen auf: Altstadt, Neustadt, Dom, Hohenstücken, Nord, Görden, Kirchmöser, Plaue, Wust, Gollwitz.
Eckdaten
- Postleitzahlen: 14770 bis 14776
- Zuständigkeit: kreisfreie Stadt
- Vorlauf: 10 Werktage
- Preis: ab 99 Euro inkl. Anfahrt
In drei Schritten zur Zone
So funktioniert es
- 1
Online bestellen
Adresse, Zeitraum, Länge und Anlass eintragen. Das dauert etwa zwei Minuten, Sie erhalten sofort eine Bestätigung per E-Mail.
- 2
Wir beantragen und stellen auf
Wir stellen den Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde des Bezirks, liefern die Halteverbotsschilder (Zeichen 283 oder 286) und stellen sie mindestens 3 volle Tage vor Gültigkeit auf.
- 3
Freie Fläche am Termin
Sie bekommen Genehmigung und Aufstellprotokoll per E-Mail, am Termin ist Ihr Stellplatz frei. Nach Ablauf übernehmen wir den Rückbau der Schilder.
FAQ
Fragen zum Halteverbot in Brandenburg an der Havel
Wie lange vorher muss ich in Brandenburg an der Havel bestellen?
Mindestens 10 Werktage vor dem ersten Gültigkeitstag. Die Behörden im Umland arbeiten langsamer als unser Berliner Express, planen Sie deshalb früh.
Was kostet ein Halteverbot in Brandenburg an der Havel?
Ab 99 Euro für 15 Meter und einen Tag, inklusive Anfahrt, Gebühr, Aufstellung, Protokoll und Abholung. Jeder weitere Tag 15 Euro.
Wer ist in Brandenburg an der Havel zuständig?
Für Gemeindestraßen die Stadt oder Gemeinde Brandenburg an der Havel als Straßenverkehrsbehörde, für Kreis-, Landes- und Bundesstraßen in der Regel der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Wir klären die Zuständigkeit für Ihre Adresse und reichen dort ein.
Ich ziehe von Berlin nach Brandenburg an der Havel. Brauche ich zwei Zonen?
Wenn an beiden Adressen Parkdruck herrscht, ja. Sie bestellen beide Zonen in einem Vorgang, wir kümmern uns um den Berliner Bezirk und um Brandenburg an der Havel. Die zweite Zone ist 10 Euro günstiger.
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Adresse, Zeitraum und Anlass eintragen. Antrag, Verkehrszeichen, Aufstellung, Protokoll und Abholung übernehmen wir.
